• Was ist ein Schulversuch?
Die Staatliche Europa- Schule Berlin (SESB) ist 1992 auf Initiative von Berliner Bürgern und der Europa-Union Berlin als Schulversuch gestartet worden. „Schulversuche sind innovative Maßnahmen der Schulwesen pädagogisch und organisatorisch weiterentwickeln“ laut Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG, Fassung vom 26.1.2004). Ein Schulversuch wird nur befristet erteilt und ist widerruflich. Der erfolgreiche Abschluss eines Schulversuchs kann Grundlage für eine flächendeckende Einführung des pädagogischen und organisatorischen Konzepts oder für die Einrichtung einer Schule besonderer pädagogischer Prägung sein. Der Besuch an einem Schulversuch oder einer Schule besonderer pädagogischer Prägung sind für die Schüler*innen freiwillig.2011 wurde der Schulversuch beendet und die SESB in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung überführt. Die wissenschaftliche Evaluation durch das Max-Planck Institut für Bildungsforschung und die Universität Kiel begann 2014 und wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen.